Anfechtung und Widerruf eines Model Release

In Model Release Verträgen findet sich immer wieder der Passus, dass die Rechte unwiderruflich übertragen werden. Damit möchte der Fotograf vor allem Rechtssicherheit im Rahmen einer späteren Verwendung der Bilder haben und verhindern, dass das sich Model später gegen eine weitere Verwendung der Fotos wehrt.

„Ich war jung und brauchte das Geld“ soll nämlich möglichst kein Grund sein, eine einmal gemachte Zustimmung zu widerrufen.

Doch auch wenn die Formulierung sehr eindeutig klingt, können der Widerruf und die Anfechtung jedoch nie völlig ausgeschlossen werden und die weitere Veröffentlichung der Fotos kann unter Umständen verhindert werden.

Die erste Fallgruppe ist die Anfechtung.

Mit der Anfechtung kann ein bereits geschlossener Vertrag aufgelöst werden.

Voraussetzung für eine Anfechtung ist aber zum Beispiel, dass ein Irrtum über die Tragweite der Einwilligung vorgelegen hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das Modell nicht bewusst darüber gewesen ist, in was es mit der Unterschrift unter den Vertrag eigentlich alles einwilligt. Gerade im Bereich der Erotik sollte deutlich im Vorfeld kommuniziert werden, welche Aufnahmen gemacht und wo diese publiziert werden sollen, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Wenn hier Unklarheiten bestehen, gehen diese im Zweifel zulasten des Fotografen.

Ebenso kann ein Vertrag angefochten werden, wenn eine arglistige Täuschung vorgelegen hat, der Fotograf also zum Beispiel bewusst über die mögliche Verwendung der Bilder gelogen hat.

Neben der Anfechtung gibt es noch den Widerruf.

Dieser Widerruf kann, entgegen der vertraglichen Formulierungen nie völlig ausgeschlossen werden; jedoch ist ein Widerruf nie ohne Weiteres möglich, sondern es bedarf besonderer Umstände.

Änderung der Lebensumstände

Die Rechtsprechung erkennt einen Widerruf unter anderem dann an, wenn sich die Umstände der Einwilligung seit ihrer Erteilung so sehr geändert haben, dass die weitere Veröffentlichung das Model in seiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Es muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen, nicht mehr an die Vereinbarung gebunden sein zu wollen.

Relativ typisch sind die Fälle, in denen sich die Einstellung des Models zu einmal gemachten Akt-Aufnahmen ändert und sie später nicht mehr möchte, dass diese weiter veröffentlicht werden.
Stichwort ist hier „Ich war jung und brauchte das Geld“.

Hier ist jedoch ein Zeitraum von mindestens 3 bis 5 Jahren erforderlich, bevor ein solcher Wandel gerichtlich anerkannt wird. Auch dürfen in dieser Zeit keine anderen Akt oder Erotik Aufnahmen gemacht worden sein und es muss ein erkennbarer Wandel der Lebenssituation gegeben sein.
Der kurzzeitige Sinneswandel führt im Regelfall nicht dazu, dass die Bilder nicht mehr verwendet werden können, die einmal erteilte Einwilligung ist bindend.

Widerruft das Model seine Einwilligung, muss es unter Umständen die durch den Widerruf eintretenden wirtschaftlichen Einbußen aufseiten des Fotografen finanziell ausgleichen.

Vertragswidriges Verhalten

Auch kann ein Model Release widerrufen werden, wenn sich eine Partei bewusst vertragswidrig verhält. Dies kann zum Beispiel dann gegeben sein, wenn sich der Fotograf über die erteilte Einwilligung hinweg setzt und das Bild ohne Genehmigung anderweitig veröffentlicht.
Die Beurteilung, ob sich der Fotograf über die erteilte Einwilligung hinweg gesetzt hat, hängt von dem Umfang der Einwilligung im Einzelfall ab. So umfasst die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Nacktbildes für ein Biologieschulbuch nicht Wiedergabe dieses Fotos in einem kritischen Fernsehbericht zur Sexualkunde.

Werbung

Gerade bei der Verwendung von Werbemotiven ist darauf zu achten, dass auch eine wirksame Einwilligung der abgebildeten Person vorliegen muss. So umfasste die Einwilligung eines Schauspielers, ihn mit der Brille eines Modehauses abzulichten, zwar die Verwendung für die Werbung des Modehauses, nicht aber für die gesamte Optikerkette.

Veröffentlichung im anderen Zusammenhang

Schwierig zu beurteilen sind die Fallgruppen, bei denen die Fotos aus dem Zusammenhang gerissen werden, die Veröffentlichung sich aber mit der erteilten Einwilligung deckt.
Hier sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen, ob es durch die Bildveröffentlichung zu einer starken Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person kommt.
Dies kann dann gegeben sein, wenn der gesamte Kontext der Bildveröffentlichung ehrverletzend ist.
So kann zum Beispiel das harmlose Bild eines Vaters mit seinem Kind, in dessen Veröffentlichung wirksam eingewilligt wurde, das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, wenn es als Illustration für einen Bericht über Kinderpornografie oder Pädophilie verwendet wird.

Auch gegen die Darstellung als Verbrecher oder auch als Prostituierte kann sich die abgebildete Person wehren, es sei denn, sie hat im Vorfeld bewusst in eine solche Veröffentlichung eingewilligt.

 


Rechtsanwalt HoesmannAnmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Bei der Verwendung von Personenaufnahmen sollte immer darauf geachtet werden, dass eine wirksame Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt.
Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte vor einem Shooting ein Vertrag geschlossen werden und vor Unterzeichnung dieses Vertrages dieser zwischen den Parteien besprochen werden und dabei auch möglichst schon veröffentlichte Beispiele mit herangezogen werden.

Wenn Sie Fragen zur Erstellung eines Mustervertrages oder auch im Zweifel über den Umfang der Einwilligung haben, beraten wir sie gerne. Auch helfen wir Ihnen gerne, wenn es um die Verhinderung der weiteren Verbreitung von Bildaufnahmen geht.

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