Bilddiebstahl

Verletzungen des Urheberrechts des Fotografen

Die Verletzungen der Rechte des Fotografen sind nicht nur ärgerlich, sondern können für ein ernsthaftes finanzielles Problem darstellen.

Gerade im Bereich des e-Commerce werden ungefragt Fotografien ohne Erlaubnis übernommen und es können so potentielle Aufträge verloren gehen. Doch auch Fotografen und Agenturen beklagen Verluste, weil die Bilder nicht verkauft, sondern geklaut wurden.

Doch auch bei rechtmäßig übernommen Bildern wird häufig das dem Fotografen gesetzlich zustehende Namensnennungsrecht vergessen. Auch das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht!

Daher sollten Inhaber von Bildrechten, Urheberrechtsverletzungen konsequent verfolgen. Der Bilddiebstahl muss und sollte nicht hingenommen werden. Ganz im Gegenteil, handelt es sich doch mitnichten bei Bilddiebstahl um eine Bagatelle, im Gegenteil, nach §§ 105 ff UrhG ist er sogar mit einer Haftstrafe bedroht.

 

Folgen des Bilddiebstahls

Die Verwendung fremder Fotografien ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist eine Verletzung des Urheberrechts und der Inhaber kann eine Nutzung der Bilder unterbinden.

 

Schadensersatz

Darüber hinaus steht dem Inhaber der Bildrechte auch ein Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung zu.
Dieser Schaden wird über eine fiktive Lizenzgebühr berechnet. Es wird eine Vergütung zugrunde gelegt, die der Rechteinhaber von dem Bildnutzer erhalten hätte, wenn beide einen Vertrag über die Nutzung geschlossen hätten. Bei der Berechnung von gewerblichen Rechten werden in vielen Fällen die Vergütungsvorschläge der Mittelstandvereinigung für Fotomarketing (MFM) zugrunde gelegt. Die Höhe des konkreten Schadensersatzes hängt von der Bildnutzung selbst ab.


Unsere Vorgehensweise

Sie können uns beauftragen, wenn Sie eine Rechtsverletzung festgestellt haben oder auch nur den Verdacht einer Rechtsverletzung haben. Wir arbeiten mit professionellen Bildsuchmaschinen und sind daher in der Lage, Bildrechtsverletzungen schnell und effektiv finden zu können.
Dabei prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten eines Vorgehens. Erst wenn wir uns sicher sind, dass hier ein Vorgehen erfolgreich sein könnte, würden wir in Absprache mit Ihnen gegen den Rechtsverletzer vorgehen.

 

Unterlassen und Schadensersatz

Wir gehen als spezialisierte Medienkanzlei zunächst außergerichtlich im Wege eines Anspruchsschreibens (Abmahnung) gegen den Rechtsverletzer vor und verlangen sowohl eine Unterlassung der Nutzung, wie auch die Zahlung von Schadensersatz.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem konkreten Verstoß und kann im Einzelfall mehrere 1000€ betragen.

 

Kosten werden von der Gegenseite gezahlt

Auch wird der Rechtsverletzer aufgefordert die Rechtsanwaltskosten auszugleichen, die durch das Tätigwerden der Kanzlei Hoesmann entstanden sind.

Denn der Abmahner hat nach ständiger Rechtsprechung nämlich einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere auch der Anwaltskosten, sodass für den Fotografen oder die Agentur das Abmahnverfahren in aller Regel kostenneutral ist, wenn er gegen den Rechtsverletzer vorgeht.

Derjenige, der Bilder ohne Erlaubnis verwendet, hat also für die entstandenen Anwaltskosten aufzukommen.

 

Schnelle, außergerichtliche Lösungen

Die meisten unserer Verfahrenen werden außergerichtlich aus der Welt geschafft. Eine außergerichtliche Lösung ist schnell und effektiv. Sie entspricht deshalb auch dem Interesse des Rechteinhabers. Doch dort wo es erforderlich gehen wir auch mit aller rechtlichen Härte vor. Urteile gegen Bildrechtsverletzer, welche wir im erwirkt haben, belegen dies.


Rechtsanwalt Hoesmann Kontakt zu uns
Ob Sie in Berlin oder woanders in Deutschland wohnen; für eine schnelle Lösung Ihrer rechtlichen Probleme und Fragen sind wir bundesweit für Sie da. Nehmen Sie noch heute unkompliziert Kontakt zu uns auf und erkundigen Sie sich, wie wir Ihnen helfen können.

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