Hohe Foto Lizenzgebühren nur für professionelle Nutzer

Paragraph_3Bildrechtsabmahnungen im Internet können teuer sein. Bei der Berechnung des Schadens, wird als Berechnungsgrundlage immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) herangezogen.

Auch wenn diese Lizenzempfehlungen nur für Berufsfotografen gelten, ist immer wieder zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay-Auktionen beobachte ich, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden und sich zur Begründung auf die MFM Liste berufen wird.

Es gibt zahlreiche Urteile, in denen diesen hohen Forderungen ein Riegel vorgeschoben worden ist.
Nunmehr hat auch das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die MFM-Empfehlungen lediglich im Verhältnis professioneller Marktteilnehmer herangezogen werden können. Dies bedeutet, dass nach Ansicht der Düsseldorfer Richter auf beiden Seiten Personen stehen müssen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt haben. Auch ist auf die Qualität der Bilder selbst abzustellen. Denn rein zu privaten Zwecken erstellte Fotos, die qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbar sind, unterfallen auch dann nicht dem Anwendungsbereich der MFM-Empfehlung, wenn es sich bei dem Fotografen auch (zufällig) um einen Berufungsfotografen handelt.

Das Gericht erachtete es hier als ausreichend, wenn bei unberechtigt verwendeten Bildern eine Lizenzgebühr in Höhe von 20€ zu zahlen ist.
(Quelle: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 66/12)


Hoesmann_buch_2Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Als Rechtsanwalt und Medienanwalt empfehle ich, sich gegen solche Abmahnungen und insbesondere die Höhe der geltend gemachten Forderungen zu wehren.

Auch wenn der Verstoß tatsächlich begangen worden ist, muss die Abmahnung nicht in der vorliegenden Form akzeptiert werden. Meiner Erfahrung nach sind in den meisten Fällen die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit formuliert und die angesetzten Schadensersatzansprüche überhöht.

Das Urteil aus Düsseldorf zeigt wieder einmal, dass eine konsequente Verteidigung erfolgreich ist.


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